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Mallorca365 » Leben » Meldepflicht für Ausländer

Meldepflicht für Ausländer?

Auf Mallorca gibt es im herkömmlichen Sinne keine Meldepflicht, sodass jeder, der die Nase von Deutschland voll hat, einfach hier auftauchen und damit auch abtauchen kann. Es gibt sehr viele Deutsche auf Mallorca, bei denen es sich um abgetauchte Schuldner und Steuerflüchtlingen handelt.

Da es jedoch ohne offizielle Aufenthaltsgenehmigung unmöglich ist, auf Mallorca seine täglichen Geschäfte zu erledigen, sollte die Permiso de residencia beantragt werden. Dies ist bei der Ausländerbehörde möglich. Als Angehöriger eines EU-Staates kann man jederzeit eine berufliche Tätigkeit auf Mallorca ausüben.

Für die Aufnahe einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit muss bei einem Aufenthalt unter drei Monaten nur ein gültiger Pass oder der Personalausweis vorgelegt werden. Eine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung wird nicht verlangt. Allerdings gibt es die Verpflichtung, dass wenn man länger als drei Monate auf Mallorca arbeiten will, man sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes melden muss. Erforderlich wird hierbei der deutsche Reisepass und einen Nachweis über den Wohnsitz.

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