Wahlrecht für Deutsche auf Mallorca
Um als Deutscher auf Mallorca zur Wahlurne gehen zu können, muss man auch in Spanien gemeldet sein. Jeder, der länger als drei Monate auf der Insel verweilt, hat die Verpflichtung, sich in das EU-Ausländer-Register eintragen zu lassen. Durch die Eintragung ergibt sich das Wahlrecht. Das Wahlrecht der Deutschen auf Mallorca bezieht sich aber nur auf das kommunale Wahlrecht.
Wie in Deutschland auch muss man allerdings volljährig, also 18 Jahre alt sein, um das aktive wie das passive Wahlrecht im kommunalen Bezug ausüben zu dürfen. Aktiv und passiv bedeutet an dieser Stelle, das man auf kommunaler Ebene nicht nur wählen, sondern auch gewählt werden darf.
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