Staatsbürgerschaft und Residencia
Die Residencia gibt es auf Mallorca nicht mehr. Hierbei handelte es sich um ein Dokument für Ausländer, mit dem der Aufenthalt im Land genehmigt wurde. Ersetzt wurde die Residencia durch die NIE-Nummer (Numero de Identificacion de Extranjeros), die spanische Steuernummer. Jeder geschäfts- oder berufstätiger Ausländer, der auf der Insel ansässig ist, muss diese Nummer beantragen. Sie ist bei größeren Anschaffungen, wie dem Kauf von Immobilien, Wohnungen oder einem Auto erforderlich und beinhaltet eben die frühere Residencia, also die befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Die Residencia inkludiert in der NIE-Nummer ist aber nicht nur für Anschaffungen erforderlich, sondern auch wenn man anstrebt, die spanische Staatsangehörigkeit anzunehmen. Neben dem Vorhandensein dieses
Dokuments müssen aber auch noch weitere Anforderungen erfüllt sein:
- man muss mindestens zehn Jahre einen Wohnsitz in Spanien vorweise, oder
- bei einer Eheschließung mit einem spanischen Staatsangehörigen nach der Eheschließung ein Jahr einen Wohnsitz in Spanien haben.
- Erforderlich sind Grundkenntnisse der spanischen Sprache,
- man muss einen Treueschwur gegenüber dem spanischen König leisten,
- ebenso einen Eid auf die spanische Verfassung und Gesetzestreue.
- Daneben muss man auf die bisherige Staatsbürgerschaft verzichten
Für die Beantragung der spanischen Staatsangehörigkeit sind zudem folgende Dokumente erforderlich:
- Reisepass oder Personalausweis
- Tarjeta de Residencia - also die NIE-Nummer
- Familienbuch
- Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunde
- Polizeiliches Führungszeugnis (soll demnächst abgeschafft werden)
- Zwei Zeugen, die bestätigen, dass der Antragsteller in Spanien lebt und hier voll integriert ist
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