Sozialversicherung
Auf Mallorca ist der Sozialschutz durch viele verschiedene Verwaltungsorgane gesichert. Die spanische Sozialversicherung besteht allerdings nur aus den Säulen Arbeitslosen- und Krankenversicherung und der Rentenversicherung. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer auch sozialversicherungspflichtig, wobei die Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung überwiegend durch den Arbeitgeber finanziert werden.
Durch das „instituto Nacional de la Seguroidad Social“, kurz INSS, als staatliche Versorgungsanstalt werden die Renten verwaltet, Invalidität und finanzielle Hilfen im Falle von berufsbedingten Krankheiten und Arbeitsunfällen gewährt sowie Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit oder Mutterschaft verwaltet. Für die Arbeitslosenunterstützung ist das INEM zuständig. Ferner gibt es die Sozialanstalt der Marine (Instituto Social de la Marina - ISM) und die Behörde für Einwanderung und Soziale Dienste (Instituto de Migraciones y Servicios Sociales -IMSERSO). Sämtliche Behördenstellen unterstehen dem Ministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit der staatlichen Versicherungsanstalt (Tesoreria General de la Seguridad Social - TSS). Daneben gibt es das staatliche Gesundheitsinstitut (Instituto Nacional de la Salud - INSALUD), bei dem es sich um eine Behörde des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz handelt.
Wer nach Spanien umzieht, muss über die der Euro-Norm entsprechenden Formulare verfügen. Diese bekommt man bei den Einrichtungen der Sozialversicherungsanstalt des jeweiligen Heimatlandes. Hierbei handelt es sich um die „Serie E100“, für den Rechtsanspruch auf Wirtschaftsbeihilfen bei Krankheit, Mutterschaft und Umsiedelung. Die „Serie E200“ gilt für die Berechnung und Auszahlung von Renten und mit der „Serie E300“ besteht ein Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Ferner gibt es die „Serie E400“ durch die ein Rechtsanspruch auf Familienbeihilfen gegeben ist.
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