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Mallorca365 » Leben » Auswandern » Autoanmeldung

KFZ-Anmeldung und Ummeldung

Ein Auto auf Mallorca an- oder umzumelden ist leider nicht ganz so einfach wie in Deutschland. Bis die An- und Ummeldung wirklich erledigt ist, muss man schon mal mit bis zu neun Behördengängen rechnen und einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen einplanen. Auf der Insel mahlen die Mühlen nun mal etwas länger. Wer sich diesen Aufwand ersparen möchte, der kann sich auch eine Gestoria wenden, dass sind Serviceagenturen die sich darauf spezialisiert haben, Ausländern bei Behördengängen behilflich zu sein.

Grundsätzlich sollte man im Bezug auf das An- und Ummelden von Fahrzeugen wissen, dass mal als Resident höchstens 6 Monate mit dem heimischen Autokennzeichen auf Mallorca unterwegs sein darf. Jedoch muss man vor Ablauf dieser Frist die Ummeldung zumindest schon eingeleitet haben. Bewegt man sich nicht als Resident auf Mallorca, muss man sein Fahrzeug nicht ummelden, aber man kann. Um ein Fahrzeug anmelden zu können, ist eine Meldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich. Ferner wird eine spanische Steuernummer benötigt. Möchte man sein deutsches Fahrzeug ummelden, sind einige Grundsätze zu beachten. Hält man sich zu Urlaubszwecken mit dem eigenen Fahrzeug auf Mallorca auf, ist eine Ummeldung natürlich nicht erforderlich. Hält man sich allerdings länger als sechs Monate im Jahr auf der Insel auf, besteht die Verpflichtung eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen und gleichzeitig besteht die Pflicht, das in Deutschland zugelassene Auto umzumelden. Hält man sich nicht an diese Verpflichtung und wird erwischt, drohen empfindliche Geldbußen.

Der Ablauf einer Fahrzeug-Anmeldung

Zunächst muss durch einen unabhängigen Sachverständigen kontrolliert werden, ob das Fahrzeug mit den im Kfz-Brief enthaltenen Daten übereinstimmt. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung beim TÜV, der auf Mallorca ITV heißt und in Palma, Can Pastilla, Inca und Manacor Außenstellen hat. Weiter geht es dann zum Finanzamt. Hier muss die sog. Zulassungssteuer entrichtet werden, deren Höhe sich nach dem Zeitwert des Fahrzeuges (7% bei Fahrzeugen bis 1600 ccm, 12 % auf Fahrzeuge mit mehr ccm), richtet. Dann geht es weiter zur Verkehrsbehörde, bei der sämtliche Bescheinigungen, auch einen Nachweis über eine bestehende Versicherung, abzugeben sind. Nun erhält man ein vorläufiges, grünes Kennzeichen und je nachdem wie schnell die Behörden arbeiten, dann auch das endgültige Kennzeichen.

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