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Mallorca365 » Leben » Auswandern » KFZ-Zulassung

KFZ-Zulassung auf Mallorca

Zunächst einmal muss man wissen, dass es eine Zulassungspflicht gibt, wenn man den Standort des Fahrzeugs von Deutschland nach Mallorca verlegt. Das gilt nicht für den gewöhnlichen Urlaub, sondern immer dann, wenn man sich mehr als sechs Monate im Jahr mit seinem Fahrzeug auf der Insel aufhält bzw. das Fahrzeug sich hier aufhält. Zugelassen wird das Fahrzeug bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Standortwechsel.

Das Zulassungsverfahren auf Mallorca ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Aus diesem Grunde überlassen viele Einwanderer einer Gestoria, einer Serviceagentur, diese Aufgabe. Gegen ein geringes Entgelt kümmert sie sich um alle Behördengänge, sodass man mit der eigentlichen Zulassung gar nichts mehr zu tun hat. Wer an dieser Stelle das Geld lieber einsparen möchte, der sollte sich auf einen Behördenmarathon einstellen.

Erforderliche Unterlagen für das Zulassungsverfahren:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Grundbuchauszug über Immobilieneigentum oder Mietvertrag
  • Meldebescheinigung der Gemeinde
  • Kfz-Brief und Fahrzeugschein (teilweise wird eine spanische Übersetzung verlangt)
  • Übereinstimmungsbescheinigung bezügl. der Betriebserlaubnis
  • Prüfprotokoll des ITV (mallorquinischer TÜV)
  • Nachweis der Zahlung von spanischer Kfz- und Zulassungssteuer
  • Nachweis, dass das Kfz nicht als gestohlen gemeldet ist (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamts, erforderlich bei Besitzerwechsel)

Die Zulassungssteuer auf Mallorca

Wenn ein Fahrzeug nach Mallorca importiert und zugelassen wird, muss eine Zulassungssteuer entrichtet werden. Diese macht bei Benzinfahrzeugen 7 % bis 1600 ccm Hubraum und 12 % bei über 1600 ccm Hubraum aus. Bei Dieselfahrzeugen sind es 7 % bis 2000 ccm Hubraum und 12 % bei mehr ccm. Als Bemessungsgrundlage wird der Zeitwert des Fahrzeugs herangezogen, der sich aus dem Neuwert abzüglich eines jährlichen Wertverlustes ergibt. Wie hoch der Wertverlust jeweils ist, wird durch die  Finanzbehörden in Tabellen publiziert.

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