Autoeinfuhr nach Mallorca
Ein Auto nach Mallorca einzuführen, ist lange nicht so einfach, wie selbst auf die Insel zu reisen. Auch wenn durch den Europäischen Binnenmarkt einige Formalitäten erleichtert wurden, werden Laien schnell auf eine Reihe von Hindernissen stoßen, wenn sie ihr Fahrzeug nach Mallorca einführen wollen. Aus diesem Grunde überlassen viele Einwanderer dies einer sog. Gestoria, einer Serviceagentur, die es zuhauf auf Mallorca gibt. Man kann sich allerdings auch selbst an die Arbeit machen - gute Nerven sind aber Bedingung.
Aufgrund der Öffnung des EU-Binnenmarktes im Jahre 1993 muss man innerhalb der EU bei einem Fahrzeugimport die Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr bezahlen, sofern das Fahrzeug einer Privatperson gehört und auch für den privaten Gebrauch gedacht ist. Handelt es sich bei dem einzuführenden PKW jedoch um einen Neuwagen im Sinne des EU-Rechts, dann wird in Spanien die dort gültige Umsatzsteuer fällig. Sie wird auf den Nettokaufpreis berechnet. Die Umsatzsteuer, die in Deutschland entrichtet wurde, wird in diesem Fall zurückerstattet.
Im Sinne des EU-Rechts ist ein Neuwagen ein Fahrzeug, dessen Erstlassungsdatum längstens sechs Monate zurückliegt oder das Fahrzeug höchstens eine Kilometerleistung von 6.000 Kilometern aufweist.
Damit beginnt die eigentliche Einfuhr eines deutschen Fahrzeugs mit der Anmeldung beim mallorquinischen Straßenverkehrsamt.
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