Selbsständigkeit auf Mallorca
Möchte man sich auf Mallorca selbständig machen oder als Freiberufler tätig sein, sollte man sich in seinem Heimatland im Vorfeld beim Spanischen Konsulat erkunden. Alternativ dazu kann man sich auch die Spanische Handelskammer wenden.
Sich auf Mallorca selbständig machen ist in erster Linie mit einem bürokratischen Hürdenlauf verbunden. Jedoch wird in Spanien nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen oftmals eine vorläufige Genehmigung die sog. permiso provisional erteilt. So kann man mit der Tätigkeit schon einmal beginnen, denn die endgültige Genehmigung kann lange auf sich warten lassen. Wer ein Ladengeschäft oder Büro eröffnet, sollte im jeweiligen Rathaus der Gemeinde nachfragen, ob der Standort im Einklang mit dem „Plan de Ordinacion Urbana“, dem Flächennutzungsplan, steht. Grundsätzlich muss man auf Mallorca als Selbständiger nachweisen, dass man alle Anforderungen dafür erfüllt und auch alle Lizenzen bzw. Vollmachten eingeholt hat, die für die Ausübung der Aktivität erforderlich sind. Notwendig ist dies, um den Wohnsitzausweis beantragen zu können und die Abgabe von Gewerbesteuern beim Finanzamt anzumelden.
Sozialversicherung
Daneben ist dies erforderlich, um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Sonderversicherung für Selbständige vornehmen zu können. Jeder Selbständige ist verpflichtet, sich eigenständig bei der Sozial- und Krankenversicherung anmelden. Erfolgen kann dies bei den Provinzdirektionen der Generalkasse für Sozialversicherung oder bei deren Verwaltungsstellen. Dafür hat der Selbständige 30 Tage nach Beginn der Tätigkeit Zeit.
Als Freiberufler hat man auf Mallorca den Status eines „Autonomo“ und es gelten dieselben Vorschriften wie für Selbständige. Unabhängig davon, wie viel man verdient, muss man monatlich für die staatliche Krankenversicherung und Rentenversicherung rund 200 Euro zahlen. Davon kann man sich nicht befreien lassen. Auch nicht wenn man über eine private Krankenversicherung verfügt. Für die Tätigkeit als Freiberufler wird keine Residencia erforderlich. Dennoch benötigt man eine Steuernummer, die sog- NIE-Nummer inklusive einer Steuernummer. Ferner wird die Anmeldung bei der Sozialversicherung fällig.
IVA (Mehrwertsteuer)
Auf Mallorca muss man alle drei Monate ggf. IVA (Mehrwertsteuer) abführen und Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Dies macht 20 Prozent der letzten Jahres-Steuerabrechnung aus oder es wird ein Schätzwert herangezogen. Empfehlenswert ist es, zur Erledigung der Formalitäten die Hilfe einer Gestoria in Anspruch zu nehmen."Bis jetzt wurde noch kein Kommentare zu diesem Artikel gespeichert.
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