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Mallorca365 » Arbeiten » Firmengründung einer spanischen S.L.

Firmengründung einer spanischen S.L.

Die SL in Spanien ist eine spanische GmbH; ausgeschrieben: Sociedad de Responsabilidad Limitada. Damit ist die S.L. eine „Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die jeden gesetzlich zulässigen Zweck verfolgen kann.“

Interessant ist die S.L. vor allem wegen der Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital, das nur in recht geringer Höhe erbracht werden muss. Daneben ist die Übertragung von Gesellschafteranteilen an weitere Personen nur dann möglich, wenn eine Mehrheitsentscheidung der Gesellschafter erfolgt ist. Somit ist sichergestellt, dass der einzelne Gesellschafter seinen Anteil nicht an eine Person übertragen kann, die von den anderen Gesellschaftern nicht erwünscht ist. Gründen kann man die S.L. als Einmanngesellschaft sowie mit mehreren Gesellschaftern gemeinsam - eine Beschränkung der Anzahl der Gesellschaft gibt es nicht.

Stammkapital der SL

Erforderlich ist ein Mindestkapital von 3.006 Euro, die komplett eingezahlt werden müssen. In der Satzung muss die Höhe des Stammkapitals festgelegt werden. Soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Kapitalerhöhung vorgenommen werden, ist dies durch Beschluss der Hauptversammlung möglich. Alternativ zum Bargeld können auch Sacheinlagen das erforderliche Stammkapital bilden.

Gesellschaftervertrag

Der Gesellschaftervertrag muss auf spanisch verfasst sein und muss notariell beurkundet werden. Nach der Eintragung in das Handelsregister wird die Gesellschaft errichtet.

Hilfe bei der SL-Gründung

Ratsam ist es, sich für die Gründung der S.L. an einen spanischen Juristen zu wenden. Viele Juristen, auch deutschsprachige, haben sich auf die Gründung der S.L. spezialisiert. Daneben kann die Gestoria an dieser Stelle helfen und viele Behördengänge abnehmen. Allerdings sollte man sich nicht nur auf die Gestoria verlassen, der Besuch beim Anwalt ist immer ratsam.

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