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Mallorca365 » Arbeiten » Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Geht man in Spanien und damit auch auf Mallorca ein Arbeitsverhältnis ein, sollte man auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. So ist bei Streitigkeiten die Beweisführung einfacher. Zwar ist es in Spanien so, dass auch mündlich gestaltete Verträge ihre Gültigkeit haben, dennoch ist es bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber grundsätzlich empfehlenswerter, einen schriftlichen Vertrag vorweisen zu können. Diese Empfehlung gilt nicht ur für unbefristete Arbeitsverhältnisse, sondern generell für jede Tätigkeit, also auch für einen Praktikumplatz, für Heimarbeits- und Zeitverträge sowie für Ausbildungsverträge.

Grundsätzlich muss man auf Mallorca 16 Jahre alt sein, um arbeiten zu können. In diesem Fall benötigt man zusätzlich eine elterliche oder vormundschaftliche Vollmacht bzw. eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen, dass man als Jugendlicher arbeiten darf. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn Minderjährige über die vorzeitige rechtliche Vollmündigkeit verfügen.

Bevor man jedoch seine Unterschrift unter den Vertrag setzt, sollte man unbedingt den Inhalt intensiv studieren. Nicht selten sich Arbeitsverträge auch nur auf Spanisch geschrieben, sodass die zu Hilfenahme von einem Dolmetscher angebracht sein kann. Die meisten Arbeitgeber händigen deutschen Arbeitnehmer in der Regel eh einen Arbeitsvertrag in deren Muttersprache aus.

Beim Durchlesen des Arbeitsvertrags sollte man unbedingt auf die Häufigkeit der Gehaltszahlungen achten und auch die Urlaubsansprüche checken. Daneben sind schriftliche Vereinbarungen über die Unterkunft festzuhalten, falls man nicht ohnehin eine eigene Wohnung auf Mallorca hat. Die meisten Arbeitsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Da es jedoch sehr viele Saisonarbeiter auf Mallorca gibt, ist zu prüfen, ob es sich um eine unbefristete oder befristete Anstellung handelt. Wie in Deutschland ist auch auf Mallorca eine Probezeit Gang und Gäbe. Bei ausgebildeten Technikern darf diese nicht über sechs Monate hinaus gehen. Bei allen anderen Arbeitnehmer beträgt die Probenzeit nicht mehr als zwei Monate.

In Spanien darf nicht mehr als 40 Stunden in der Woche und nicht mehr als neun Stunden am Tag gearbeitet werden. Zudem sind nicht mehr als 80 Überstunden im Jahr erlaubt. Der Mindesturlaub beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr. Daneben gibt es 12 nationale und 2 regionale Feiertage pro Jahr. Ferner haben deutsche Arbeitnehmer auf Mallorca wie die spanischen Mitarbeiter auch ein Anrecht auf 15 Tage Hochzeitsferien und 16 Wochen Mutterschaftsurlaub.

Man sollte im Bezug auf den Inhalt des Arbeitsvertrags auch wissen, dass man als deutscher Arbeitnehmer grundsätzlich die gleichen Ansprüche und Rechte hat, wie ein spanischer Arbeitnehmer. Dies bezieht sich vor allem auf die Bezahlung, auf Beförderungen und die Sozialversicherung sowie auf die Arbeitsbedingungen, Mitgliedschaften und Gewerkschaftsaktivitäten.

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