Arbeitslosengeld
Im Bezug auf das Arbeitslosengeld sollte man in erster Linie wissen, dass man beim Arbeitsamt in Deutschland den sog. C-303-Schein bekommen, kann, wenn man länger als einen Monat arbeitslos ist und nach Mallorca auswandern möchte. Durch diesen Schein wird man berechtigt, drei Monate lang in Spanien nach einem Job suchen zu können. Während dieser Zeit bekommt man vom spanischen Arbeitsamt INEM (Instituto Nacional de Empleo) die Bezüge, die einem nach deutschen Recht zustehen.
Einen Anspruch auf Arbeitslosenbezüge vom spanischen Arbeitsamt hat man nur dann, wenn man länger als ein Jahr in Spanien gearbeitet und entsprechend in die spanische Sozialversicherung eingezahlt hat. Achtung: das spanische Arbeitslosengeld ist wesentlich geringer als das deutsche.
Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld auf Mallorca muss man eines in jedem Fall mitbringen: sehr viel Geduld. Derzeit sind auf den Balearen so viele Menschen arbeitslos wie lange nicht mehr, entsprechend viel haben die Arbeitsämter zu tun. Um die Zeit ein wenig zu verkürzen ist es daher sinnvoll, sich im Vorfeld darüber zu informieren, welche Unterlagen für die Beantragungen von spanischem Arbeitslosengeld erforderlich sind.
Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes, das umgangssprachlich paro genannt wird, richtet sich danach, wie lange ein Arbeitnehmer in die Sozialversicherung eingezahlt hat. Für die Höhe des Arbeitslosengeldes spielen die Sozialversicherungsbeiträge der vergangenen sechs Monate eine wichtige Rolle. Die Daten kann man der Gehaltsabrechnung im Abschnitt „base de contingencias comunes“ entnehmen. Gezahlt werden bis zu 70 Prozent des Lohnes, mindestens aber 482,44 Euro pro Monat. Hat der Antragsteller Kinder unter 26 Jahren, die weniger als 600 Euro monatlich verdienen, gibt es mindestens 645,26 pro Monat. Dabei gibt es aber auch Höchstgrenzen, die bei 1.055,33 Euro (mit Kindern: 1.356,86 Euro) liegen. (Stand: 2009). Wer weniger als 360 Tage in die Sozialversicherung eingezahlt hat, kann Arbeitslosenhilfe beantragen, die derzeit (2009) bei 413,52 Euro liegt. Bei Beitragszeiten von mindestens 90 Tagen wird diese Summe drei Monate, ab 120 Tagen vier Monate und ab 150 Tagen fünf Monate gezahlt. War man zuvor 180 Tage lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bekommt die Arbeitslosenhilfe sechs Monate lang. Bestehen familiären Verpflichtungen, dann gibt es bis zu 21 Monate Arbeitslosenhilfe.
Die Basis für die Berechnung des Anspruchszeitraums bilden die vergangenen sechs Jahre. Hierbei gilt: je länger eingezahlt wurde, desto länger besteht auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Längstens wird die staatliche Hilfe nach 720 Tage eingestellt. Wird man ein weiteres Mal arbeitslos und muss Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, sollte man wissen, dass sich dann der Anspruch minimiert.
Beantragung von Arbeitslosengeld auf Mallorca
Wer arbeitslos wird und einen Anspruch auf spanisches Arbeitslosengeld hat, der muss sich innerhalb von 15 Tagen nach dem Ende seines Vertrags oder der Entlassung beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Vorlegen muss man:
- einen Nachweis aller Arbeitgeber der vergangenen sechs Jahren
- das Kündigungsschreiben bzw. den Vertrag aus dem das Ende der Beschäftigung hervor geht
- ein Ausweisdokument
- die Bankdaten
Zuständige Behörden auf Mallorca
Das INEM ist nur für die Zahlung der Leistungen verantwortlich, denn im Zuge der Verteilung von Zuständigkeiten gibt es auf Mallorcaeine eigene Behörde zur Arbeitsvermittlung: die SOIB (Servei d’Ocupacio de les Illes Balears). Diese Behörde ist auf Mallorca mit acht Zweigstellen vertreten. Welche Zweigstelle zuständig ist, richtet sich jeweils nach dem Wohnort.
Adressen SOIB in Palma:
- C/. Miquel Marquès, 13, Tel.: 971-77 09 75
- C/. Jordi Villalonga i Velasco, 2, Tel.: 971-46 91 51
- C/. Mateu Enric Lladó , Tel.: 971-72 86 25
- Magaluf
- Felanitx
- Inca
- Alcúdia
- Manacor
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