Arbeitsbedingungen auf Mallorca
In erster Linie richten sich die Arbeitsbedingungen nach dem Job, den man auf Mallorca hat. Dies bezieht sich aber vor allem auf das Arbeitsklima. In der Hotellerie und der Gastronomie sind die Arbeitsbedingungen meist sehr hart. Man muss bis spät in die Nacht hinein arbeiten, ist immer von Hektik und Schnelligkeit angetrieben und nicht immer herrscht ein freundlicher Umgangston.
Ansonsten gibt es bestimmte Regelungen, die durch einen Arbeitsvertrag festgelegt werden.
Probezeit
In einem Vertrag kann eine Probezeit vereinbart werden. Sie darf bei ausgebildeten Technikern nicht über sechs und bei allen anderen Arbeitnehmern über zwei Monate hinausgehen.Wochenarbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden. Dabei darf die tägliche Arbeitszeit von neun Stunden nicht überschritten werden.
Überstunden
Überstunden sind möglich und in vielen Bereichen auch die Regel. Jedoch dürfen jährlich nicht mehr als 80 Überstunden gemacht werden. Zudem muss die Mehrarbeit durch Urlaubstage oder aber finanziell ausgeglichen werden.
Urlaub
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf mindestens 30 Tage Urlaub pro Jahr, die Wochenenden eingeschlossen. Daneben gibt es in Spanien 12 nationale und 2 regionale Feiertage im Jahr.
Mindestlohn
Auf Mallorca gibt es eine berufsunabhängige Mindestlohnhöhe. Sie wird jedes Jahr von der Regierung vorgegeben. Daneben gibt es Gemeinschaftsabkommen vieler Tätigkeitssektoren, sodass jedes Arbeitsfeld ein angemessenes Gehalt festlegen ist.
Gehälter
Nach der allgemeinen Regelung bekommt jeder Arbeitnehmer in Spanien ist 14 Monatsgehälter pro Jahr ausgezahlt bekommt. Neben den zwölf reguläre Monatszahlungen gibt es zu Weihnachten und im Sommer je ein Zusatzgehalt.
Sonderurlaub
Als Arbeitnehmer hat man ein Anrecht auf 15 Tage Hochzeitsferien und 16 Wochen Mutterschaftsurlaub. Bei Unternehmen ab einer Größe von 15 Angestellten dürfen sie einen Gewerkschaftsvertreter aufstellen. Unternehmen mit 50 Mitarbeitern und mehr können einen Betriebsrat gründen.
Nähere Informationen zu den persönlichen Rechten in der spanischen Arbeitswelt und zu den Gemeinschaftsabkommen sowie Gehältern etc. kann man bei seinem örtlichen Arbeitsamt, bei den offiziellen Berufsberatungsstellen oder Gewerkschaften bekommen.
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